Das neue DBV-Merkblatt: FBV-Systeme 2023

– Der Weg von der Sonderlösung zur geregelten Bauart –

Frischbetonverbundsysteme, auch als FBV bekannt, sind in der Abdichtung von Untergeschossen in den letzten 10 bis 15 Jahren stark auf dem Vormarsch. Bislang gibt es keine durchgängige Norm für FBV. Das neue DBV-Merkblatt stellt erstmalig ein geschlossenes Regelwerk für die Bauart vor, das sich zu einer anerkannten Regel der Technik (aRdT) entwickeln soll. Dies bietet neue Möglichkeiten und befreit von bisherigen Unsicherheiten.


WAS SIND DIE WICHTIGSTEN VERÄNDERUNGEN DES NEUEN DBV-MERKBLATTS?

1. Ist der Einsatz von Frischbetonverbundsystemen ab jetzt anerkannte Regel der Technik bzw. eine geregelte Bauart?
(Noch) nicht, durch das DBV-Merkblatt ist aber ein riesiger Schritt hierzu getan. Im Vorwort des Merkblatts steht dazu: „Wir gehen davon aus, dass das DBV-Merkblatt Frischbetonverbundsysteme ein wesentlicher Schritt zu einer geregelten Bauart sein wird und sich mit der Zeit zu einer anerkannten Regel der Technik für FBVS entwickelt.“ Es gibt nun klare Regelungen, wie die Frischbetonverbundsysteme eingesetzt werden dürfen, was in der Planung und Ausführung zu beachten ist und welche Prüfungen diese vorweisen müssen. Werden diese befolgt, steht einem Einsatz also nichts im Wege.


2. Welche Prüfungen brauchen FBV-Systeme, so dass ich diese einsetzen darf – AbP, ETA, CE-Zertifikat?
Klare Antwort: Keine der Genannten. Es wird ein Allgemeiner „Anwendbarkeitsnachweis (aA-FBVS)“ benötigt. Dies ist ein Begriff, der so extra für die Frischbetonverbundsysteme entwickelt wurde. Dieser aA-FBVS beinhaltet 22 Mindestprüfungen für die einzelnen Produkte, die vom Hersteller erfolgreich nachgewiesen werden müssen – ansonsten dürfen die Produkte nicht eingesetzt werden. Da es allerdings eine Weile dauern wird, bis alle Hersteller diese Prüfungen besitzen, da diese neu sind, gilt: „FBV-Produkte ohne aA-FBVS müssen mit ihren vorliegenden Nachweisen vom WU-Planer verantwortlich geprüft und in Bezug auf ihre projektbezogene sichere Anwendbarkeit bewertet werden.“ Es wird davon ausgegangen, dass die ersten aA-FBVS Anfang 2024 ausgestellt werden. Bis dahin und auch eine gewisse Zeit danach gilt: lassen Sie sich das gewählte Produkt vom WU-Planer freigeben.


3. Gilt ein FBV-System künftig als primäre Abdichtung – oder nur in Verbindung mit der Weißen Wanne?
Frischbetonverbundsysteme dürfen NICHT als alleinige Abdichtung geplant werden, sondern IMMER in Kombination mit einer Weißen Wanne nach DAfStb „WU-Richtlinie“ 2017. Und das wird auch so bleiben. Aber auch hier gibt es einen maßgebenden Fortschritt. Bisher mussten trotz Frischbetonverbundsystem alle Risse die entstehen, nachträglich injiziert werden. Das muss ab jetzt nicht mehr zwingend geschehen, da es zwei Verwendungszwecke gibt:

FBVS-1 als additive Zusatzmaßnahme: das heißt, das Frischbetonverbundsystem wird einer zu 100% regelgerechten Weißen Wanne hinzugefügt, alle Risse werden zusätzlich verpresst.

FBVS-2 als kompensierende Zusatzmaßnahme: das heißt, das Frischbetonverbundsystem dient als präventive Risseabdichtung, ohne dass Risse zusätzlich verpresst werden müssen. Hierbei sei darauf hingewiesen, dass die Anforderungen an das Frischbetonverbundsystem deutlich höher sind, da die Abdichtung funktionieren MUSS.

Die Wahl zwischen FBVS-1 und FBVS-2 muss vom Objektplaner, also dem Architekten getroffen werden. Es ist jedoch aus wirtschaftlicher Betrachtung davon auszugehen, dass sich das FBVS-2 durchsetzen wird.


4. Wie sind die Planungsschritte und wie ist der Ablauf eines Frischbetonverbundsystems?

1 / Bedarfsplanung
– Wie soll das Gebäude genutzt werden, welche Nutzungsanforderungen gibt es?
– Wie wirtschaftlich ist ein Frischbetonverbundsystem?
– Welche Risiken gibt es?

2 / Entwurfsplanung – Festlegung …
… von WU-Nutzungsklassen – die Entscheidung des Bauherrn wird fixiert
… von Beanspruchungsklassen – wie viel Wasser steht außen an?
… der Entwurfsgrundsätze – werden Risse zugelassen?
… der Zugänglichkeit zu den WU-Bauteilen.
… der Ausführungsvariante FBVS-1 additiv oder FBVS-2 kompensierend.
>>Daraus folgt die Auswahl des geeigneten Frischbetonverbundsystems

3 / Ausführungsplanung
– Detailplanung des geplanten Frischbetonverbundsystems.
– Planung der Bahnenverlegung.
– Festlegung von Maßnahmen vor dem Betonieren.
– Festlegung der Übergabekriterien Verlegen – Bewehren – Betonieren.
>> Daraus folgt die Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis

4 / Ausführung Frischbetonverbundsystem – hier kommt der Bauunternehmer ins Spiel
Arbeitsvorbereitung – Plausibilität der Planung prüfen, Ausführungsstartgespräch über Betonbaukonzept, Freigabe des geplanten Frischbetonverbundsystems, Durchsprache der Verarbeitungsrichtlinie …

Werkplanung – Anpassung der WU- und FBVS-Details auf das gewählte Produkt

Ausführung – Untergrund/Schalen, Verlegen und Fügen, Schutz vor Verunreinigung/Witterung, Bewehren, Reinigen und Instandsetzen, Betonieren, Ausschalen/Nachbearbeiten, Füllen von Rissen/Hohlräumen.


5. Wer darf Frischbetonverbundsysteme verlegen?
Alle systemrelevanten Arbeiten mit Frischbetonverbundsystemen müssen durch vom jeweiligen Hersteller zertifizierte und geschulte FBVS-Facharbeiter mit einschlägiger Fachkunde ausgeführt werden. Die Zertifizierung des jeweiligen Facharbeiters darf nicht älter als 3 Jahre sein. Frischbetonverbundsysteme eigenständig, ohne besondere Erfahrung und Fachkunde zu verlegen, wird somit dringlichst untersagt.

 

 

 

 

 


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