WESTEC Fugenbänder
Nach der Prüfung werden alles Schweißungen in einen Übersichtsplan übertragen, den wir unseren Kunden übergeben. Somit ist jederzeit und für jeden nachvollziehbar, welche Fugenbänder an der Baustelle eingebaut wurden.
Wer nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) Fugen abdichten möchte, muss hierfür verschiedene Kriterien erfüllen.
Nach dem WHG-Gesetz muss die bauausführende Firma ein zertifizierter WHG-Fachbetrieb sein. Dies gilt auch für die Abdichtung. Gemäß der gültigen, allgemein bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) von WESTEC Nr. Z-74.5-121 muss der Verarbeiter folgende Punkte erfüllen:
Die vorgenannten Punkte betreffen nur die Baustellenstumpfschweißungen vor Ort. Notwendige Formteile darf hingegen nur der Hersteller werksseitig konfektionieren. Die maximale Schenkellänge der Formteile darf 0,50 Meter nicht überschreiten.
Wie bereits oben erwähnt, sind für die Herstellung einer Baustellenstumpfverbindungen gemäß der Zulassung unterschiedliche Werkzeuge und Geräte notwendig:
Nach dem Herstellen der Baustellenstumpfverbindung muss gemäß der Vorgabe abZ eine Prüfung der Schweißnaht erfolgen. Dabei findet eine Überprüfung aller Formteilschweißungen vom Werk ebenfalls statt. Diese Maßnahmen garantieren, dass die Gesamtkonstruktion „dicht“ hält.
Nach der Prüfung werden alles Schweißungen in einen Übersichtsplan übertragen, den wir zusammen mit allen zulassungsrelevanten Unterlagen unseren Kunden übergeben. Somit ist jederzeit und für jeden nachvollziehbar, welche Fugenbänder und Formteile an der Baustelle eingebaut wurden.
Der große Aufwand bei Einsätzen im WHG-Bereich dient letztlich dem Schutz der Umwelt und damit der Sicherheit von uns allen. Sollten Sie Fragen zum vorgenannten Thema haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf!